Bloß nichts vergessen …
Erkenne auf einen Blick alles, was du am Anfang deiner Ausbildung im Auge behalten solltest. Denn zum
erfolgreichen Start in den Job
gehört auch jede Menge Papierkram. Damit dir nichts Wichtiges fehlt, haben wir hier für dich
zusammengestellt, was du brauchst und wo du es bekommst.
Lohnsteuer
Vom Finanzamt erhältst du ein Informationsschreiben über die für den
Lohnsteuerabzug gespeicherten Daten. Diese Angaben kann der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Dazu
benötigt er die auf dem Schreiben
angegebene Identifikationsnummer. Um alles Weitere kümmert sich dann der Arbeitgeber. Änderungen
dieser Daten (zum Beispiel die
Eintragung eines Steuerfreibetrages) müssen beim Finanzamt beantragt werden.
Girokonto
Wer arbeitet, verdient damit normalerweise auch etwas. Damit das Geld von
deinem Arbeitgeber tatsächlich bei dir ankommen kann, benötigst du ein Girokonto. Erkundige dich bei
Banken und Sparkassen, denn häufig gibt es spezielle Angebote für Auszubildende.
Sozialversicherungsausweis
Okay, bis zur Rente dauert es noch ein bisschen. Doch
bereits zu Ausbildungsbeginn benötigst du eine Sozialversicherungsnummer und gegebenenfalls den
dazugehörigen Ausweis. Denn: Durch deine
Versicherungsnummer ist garantiert, dass alle deine geleisteten Beiträge auch bei der
Rentenversicherungsanstalt richtig zugeordnet
werden. Nachdem du deinem Arbeitgeber den Ausweis vorgelegt hast, bewahre diesen sicher auf. Denn du
brauchst ihn für dein gesamtes
Berufsleben bis zur Rentenzahlung. Die TK beantragt den Ausweis gern für dich. Deine Rentenbeiträge
werden dann von Anfang an richtig gespeichert.
Krankenversicherung
Mit Beginn deiner Ausbildung endet die beitragsfreie
Familienversicherung und du kannst deine Krankenversicherung selbst wählen. Vergleiche in Ruhe,
welche Krankenversicherung für dich die
richtige ist. Denn es gibt insbesondere bei den Leistungen und dem Service Unterschiede. Die TK
bietet dir als große gesetzliche
Krankenversicherung umfangreiche Vorteile – besonders für unsere vielen jungen Mitglieder. Wir
beraten dich gern persönlich und kümmern
uns schnell und unkompliziert um deinen optimalen Versicherungsschutz. Ruf uns einfach an: 0800 -
422 55 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands), rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Gesundheitskarte
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kannst du alle
Vertragsärzte aufsuchen. Wenn du die Gesundheitskarte vorlegst, rechnet der Vertragsarzt seine im
Rahmen der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen ab. Dies erfolgt über
seine zuständige Kassenärztliche
Vereinigung. Die Gesundheitskarte ist bei Versicherten ab 15 Jahren mit einem Lichtbild
ausgestattet.
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
Für eine vollständige Personalakte am ersten
Arbeitstag brauchst du eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse. Du teilst uns mit, wann und
bei welchem Arbeitgeber du deine
Ausbildung beginnst – und wir senden dem Unternehmen umgehend die Bescheinigung über deine
Mitgliedschaft zu.
Gesundheitsbescheinigung
Wenn du unter 18 bist, brauchst du für den Start in die
Ausbildung eine Gesundheitsbescheinigung. Hintergrund: Dein Arbeitgeber muss wissen, ob du gesund
bist und ob die vorgesehenen Arbeiten
auch nicht deine Gesundheit gefährden. Den Berechtigungsschein für die kostenlose Untersuchung
erhältst du zumeist direkt bei deinem
Hausarzt. Sag ihm am besten vor dem Termin Bescheid, worum es geht.
Zuzahlungsbefreiung
Für die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hat der
Gesetzgeber Zuzahlungen vorgesehen. Damit niemand zu sehr finanziell belastet wird, können sich
Versicherte jedoch unter bestimmten
Voraussetzungen davon befreien lassen. Du möchtest von deiner Ausbildungsvergütung möglichst viel
selbst behalten? Wir beraten dich gern, wann eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist.
Schulzeitbescheinigung
Sogar Schulbesuche kannst du dir für die Rente anrechnen
lassen. Allerdings nur, wenn du noch nach deinem 17. Lebensjahr zur Schule gegangen bist. Bei der TK
erhältst du die Bescheinigung, die
du von deiner Schule ausfüllen lassen kannst. Für dich bequem: Wir reichen deine ausgefüllte
Bescheinigung bei der Rentenversicherung ein.
Zeugnisse
Bewahre alle Zeugnisse deiner Schul- und Studienzeit auf. Und denk daran,
dir für Praktika, Ausbildung und berufliche Tätigkeiten immer ein Zeugnis oder zumindest eine
Bescheinigung ausstellen zu lassen. Die TK
beglaubigt gern kostenlos Kopien von deinen Zeugnissen oder anderen Dokumenten.