Lehrlingsprämie 300 Mal ausbezahlt
Pressemitteilung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol vom 08.05.2023. Südtirols Lehrbetriebe der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft können seit August vergangenen Jahres beim Land Südtirol um eine Prämie von 2.000 Euro für jeden ihrer Lehrlinge ansuchen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchlaufen hat. Anfang August 2022 hatte die Landesregierung die Richtlinien für die Vergabe der Lehrlingsprämie genehmigt und damit die Voraussetzungen für diese neue Maßnahme der Wirtschaftsförderung geschaffen.
Fast 370 Ansuchen
In der Zwischenzeit sind in den zuständigen Landesabteilungen insgesamt 368 Ansuchen um die Lehrlingsprämie eingereicht worden. Der Löwenanteil kommt mit 238 Ansuchen von Handwerksbetrieben. Tourismusbetriebe haben 51 Anträge eingereicht, Industrieunternehmen 32, Handelsbetriebe 23, Landwirtschaftsbetriebe 16 und Dienstleistungsunternehmen fünf. Bisher hat die Abteilung Wirtschaft 268 Anträge genehmigt und Lehrlingsprämien in Höhe von insgesamt 573.000 Euro an Südtiroler Lehrbetriebe ausbezahlt. Der Funktionsbereich Tourismus hat die Anträge von 37 Lehrbetrieben genehmigt und insgesamt 84.000 Euro für Lehrlingsprämien überwiesen.
657.000 Euro ausbezahlt
Landesrat Philipp Achammer, auf dessen Vorschlag die Landesregierung im Vorjahr "die Lehrlingsprämie als weitere Schiene der Wirtschaftsförderung" eingeführt hat, spricht von einem Anfangserfolg vor allem im Handwerk. "Die Lehrlingsprämie soll die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsleistung der Südtiroler Lehrbetriebe unterstützen und honorieren und die Südtiroler Wirtschaft insgesamt durch die Förderung der Heranbildung von Fachkräften in der dualen Ausbildung stärken", sagt der Landesrat.
Derzeit treten an den Berufsschulen die Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Industrie (darunter beispielsweise Maurer und Zimmerer) und im Bereich Gastgewerbe zur Lehrabschlussprüfung an. Drei Viertel der Prüfungen werden im Juni abgenommen. Nach Angaben der Berufsschulen und des Amtes für Lehrlingswesen sind für das Jahr 2023 insgesamt zirka 900 Lehrabschlussprüfungen zu erwarten.
Bis zu 90 Tage nach Abschlussprüfung Ansuchen möglich
Landesrat Achammer ruft gemeinsam mit Landesrat Arnold Schuler Betriebe dazu auf, zeitgerecht um die Lehrlingsprämie anzusuchen: Innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung können Betriebe bei den zuständigen Landesstellen die Prämie beantragen: Das sind die Abteilung Wirtschaft für Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe und die Abteilung Tourismus für Betriebe aus Tourismus und Landwirtschaft. "Auch in der Landwirtschaft und im Tourismus ist es wichtig, Berufsbilder aufzuwerten und wertzuschätzen, denn wir brauchen dringend gut ausgebildete junge Leute", betont Landesrat Schuler, der allen, die sich für eine Lehre entschieden und somit einen angesehenen Beruf erlernen ebenso wie den Betrieben, die die junge Generation in die Arbeitswelt einführen, seine Anerkennung ausspricht.
Die Prämie von 2.000 Euro kann allen Lehrbetrieben gewährt werden, die Lehrlinge der traditionellen Lehre ausgebildet und zur Lehrabschlussprüfung begleitet haben.