Rechte und Pflichten in der Lehre

Sind Aufgaben wie immer nur den Kaffee kochen eigentlich rechtens? Darfst du Überstunden machen? Wie lange und wie viel darfst du arbeiten? Und was passiert, wenn du krank bist? Hier findest du die Antworten auf deine Fragen!

Was du über die Rechte und Pflichten von Lehrlingen wissen musst

Wenn du einen Lehrvertrag abschließt, bekommst du dadurch Rechte eingeräumt und Pflichten auferlegt. In diesem wird festgehalten, was Lehrlinge und Lehrbeauftragte dürfen und müssen. Die gesetzliche Grundlage, in der du alle Rechte und Pflichten während der Lehre nachlesen kannst, sind in den Gesetzen bei der Provinz nachzulesen. Eines ist für dich als Lehrling aber besonders wichtig: Die Lernpflicht. Nach dieser musst du dich im Betrieb und der Berufsschule bemühen und die Lehrinhalte erfolgreich erwerben. Neben deiner Arbeitsleistung musst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in deinem Betrieb aber auch noch andere Punkte erfüllen. Diese findest du gesondert in deinem Lehrvertrag.

Welche Rechte und Pflichten haben Lehrlinge und Lehrbeauftragte?

Du hast deinen Lehrvertrag nun endlich in der Tasche und kannst es kaum erwarten, mit deiner Lehre zu beginnen? Gleichzeitig bist du natürlich leicht aufgeregt und möchtest wissen, wozu Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet sind oder was zu ihren Rechten gehört. Damit du einen besseren Überblick bekommst, haben wir dir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Die wichtigsten Pflichten eines Lehrlings

Wie du dich als Lehrling im Betrieb und der Berufsschule zu verhalten hast, kannst du im Folgenden nachlesen. Es gelten die allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie der Jugendarbeitsschutz.

Der Lehrling ist verpflichtet,

  • die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und sich an die betriebliche Ordnung zu halten;
  • den Anweisungen der mit der Ausbildung betrauten Person gewissenhaft zu befolgen;
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und mit den anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgfältig umzugehen;
  • bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin unverzüglich zu verständigen;
  • die Berufsschule regelmäßig zu besuchen und sich an die Schulordnung zu halten;
  • dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin und den Erziehungsberechtigten oder den mit der Ausbildung betrauten Personen die Zeugnisse und Mitteilungen der Berufsschule regelmäßig vorzulegen.

Die Rechte eines Lehrlings

Dein Lehrlingsbetrieb hat natürlich auch zu erfüllende Pflichten, wenn ein Lehrvertrag abgeschlossen wird. Die wichtigsten Pflichten deines Lehrberechtigten sind gleichzeitig deine Rechte.
Im Besonderen muss dein Lehrbetrieb:

  • für die Ausbildung des Lehrlings eine Ausbilderin und einen Ausbilder (das kann natürlich auch die Leiterin und der Leiter des Betriebes selbst sein) namhaft zu machen;
  • eine angemessene Ausbildung in allen Arbeitsvorgängen gemäß dem betrieblichen Ausbildungsrahmen zu gewährleisten;
  • die vorgesehene formale Ausbildung im Betrieb durchzuführen;
  • den Lehrling für den Besuch der schulischen Ausbildung und die Ablegung der entsprechenden Prüfungen von der Arbeit freizustellen und zu kontrollieren, ob der Schulbesuch regelmäßig erfolgt;
  • den Erziehungsberechtigten und der Berufsschule auf Nachfrage Auskunft über den Lernfortschritt des Lehrlings zu geben;
  • bei Abschluss oder Abbruch des Lehrverhältnisses die vom Lehrling erworbenen Kompetenzen zu dokumentieren;
  • die Berufsqualifizierung nach bestandener Lehrabschlussprüfung vertragsrechtlich vorzunehmen und der Landesabteilung Arbeit zu melden.

Wie lange müssen Lehrlinge arbeiten?

Wusstest du, dass sich die Regelungen bei den Arbeitszeiten für Minderjährige und Volljährige unterscheiden? Während volljährige Lehrlinge länger und auch später in den Lehrbetrieben beschäftigt werden dürfen, gelten für Minderjährige verschärftere Regeln, an die sie sich selbst und auch die Lehrlingsbeauftragten halten müssen. Lies hier, welche Arbeitszeiten für dich gelten, wie lange deine Pausenzeiten sein müssen und welche Regelungen es bei Überstunden gibt.

Arbeitszeiten für Lehrlinge

Wenn du minderjährig bist, ist Überstundenarbeit für dich verboten.
Als Minderjähriger hast du Anrecht auf zwei aufeinanderfolgende Ruhetage. Die anfallenden Feiertage sind ebenso arbeitsfrei. Es gibt jedoch bestimmte Sektoren wie die Gastronomie, wo die Ruhetage anders geregelt werden können. Diese Lehrbetriebe müssen aber mindestens einmal in der Woche eine durchgehende Ruhezeit von 36 Stunden gewährleisten. Die Arbeitszeit für Minderjährige wird vom Arbeitsinspektorat überwacht.

Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Jugendliche laut Jugendarbeitsschutzgesetz (Nr. 977/1967) keine schweren, gefährlichen und gesundheitsschädlichen Tätigkeiten ausüben.
Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren dürfen täglich nicht mehr als 7 Stunden arbeiten und wöchentlich nicht mehr als 35 Stunden.
Wenn du zwischen 16 und 18 Jahren alt bist, darfst du täglich nicht mehr als 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
Unter 18 Jahren darfst du höchstens 4,5 Stunden lang ohne Unterbrechung arbeiten. Nach 4,5 Stunden ununterbrochener Arbeit steht dir laut Gesetz 977/1967 eine Erholungspause von mindestens einer Stunde zu. Kollektivverträge können eine Reduzierung der täglichen Ruhezeit auf eine halbe Stunde vorsehen.

Gleichberechtigung von Frau und Mann

Am Arbeitsplatz haben vor allem Frauen, aber natürlich auch Männer, unter der mangelnden Gleichberechtigung zu leiden. Wenn du davon betroffen bist, dann kannst du dich an die Gleichstellungsrätin wenden. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Beratung bei einer Benachteiligung am Arbeitsplatz und die Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten der Frau/des Mannes.

Die Sprechstunden der Gleichstellungsrätin sind auf Anfrage möglich.
Information und Terminvereinbarung:
Telefon: +39 471 94 60 03, gleichstellungsraetin@landtag-bz.org

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