Mindestalter
Eine Lehre kannst du beginnen, wenn du bei deiner Einstellung das 15. Lebensjahr vollendet und
das 25. Lebensjahr nicht überschritten hast. Es besteht ein absolutes Arbeitsverbot bis Ende der
obligatorischen Schulpflicht, auf jeden Fall bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Nachdem du
entschieden hast, welchen Lehrberuf du erlernen willst, suchst du dir eine Lehrstelle und
unterschreibst einen Lehrvertrag. Wenn du minderjährig bist, müssen auch deine Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Beihilfen zur Berufsschule
Der Besuch der Berufsschule ist kostenlos und du erhältst sogar finanzielle Unterstützung.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Berufsschulbesuches werden zu einem guten
Teil vom Land übernommen oder rückerstattet. Mehr dazu erfährst du bei der Südtiroler
Landesverwaltung Amt für Deutsche Berufsbildung. Außerdem kannst du günstig mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln fahren, wenn du zwischen 15 und 27 Jahre alt bist. Alle Informationen dazu findest
du hier: https://www.provinz.bz.it/tourismus-mobilitaet/mobilitaet/
In bestimmten Berufen liegt die Berufsschule außerhalb von Südtirol. Hier erstattet das Land
Schulgebühren und Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Du bekommst auch zwei Hin- und
Rückfahrten zum Preis der öffentlichen Verkehrsmittel rückvergütet. Die Anträge
„Gesuche um Rückerstattung“ sind beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung einzureichen
(lehrlingswesen@provinz.bz.it).
Wie finde ich meine Berufsschule?
Auf den Seiten der Provinz kannst du in einer Suchmaschine herausfinden, welche Berufsschule
in der Nähe liegt und die theoretischen Inhalte in deinem ausgewählten Lehrberuf vermittelt.
Lehrlingslohn - Wie viel Geld verdient ein Lehrling?
Der Lehrlingslohn ist anteilig an die Vergütung des Facharbeiters ausgerichtet. Als Lehrling steht
dir zu Weihnachten ein 13. Monatslohn (Weihnachtsgeld) zu. In einigen Branchen wird im Juni
oder Juli sogar ein Urlaubsgeld ausgezahlt.
Das am 13.12.2021 für den Handwerksbereich abgeschlossene Landeszusatzabkommen sieht vor, dass sich
die schulischen Leistungen auf die Vergütung auswirken. Wenn du das 9. Pflichtschuljahr mit
gutem Erfolg, d. h. mit einem Notendurchschnitt von 7 oder mehr abschließt, erhältst du bereits
für das erste Lehrjahr eine erhöhte Lehrlingsentlohnung. Andernfalls steigt dein Lohn nur in
geringerem Ausmaß.