Menschen mit körperlicher Behinderung als Azubis gewinnen

Ob mit oder ohne Behinderung: Die persönlichen Stärken Ihrer zukünftigen Auszubildenden müssen mit den Anforderungen des Ausbildungsberufs und Ihres Betriebes zusammenpassen. Junge Menschen mit körperlichen Behinderungen, die entsprechend ihrer Stärken, Fähigkeiten und Talente eingesetzt werden, sind wertvolle und zumeist hochmotivierte Nachwuchskräfte, die Ihren betrieblichen Anforderungen voll und ganz gerecht werden können. Erfahren Sie, wie Sie als Ausbilderin bzw. Ausbilder junge Menschen mit körperlicher Behinderung erfolgreich gewinnen und ausbilden können.

Geben Sie Jugendlichen mit einer Behinderung die Chance auf eine Ausbildung
Geben Sie Jugendlichen mit einer Behinderung die Chance auf eine Ausbildung © Freepik

Sich einer neuen Bewerbergruppe zu öffnen, lohnt sich

Manche Ausbilderinnen und Ausbilder sind zunächst skeptisch und unsicher, den Anforderungen von Auszubildenden mit Handicap nicht gewachsen zu sein. Dabei haben Ausbildungsbetriebe verschiedene Möglichkeiten, jungen Menschen mit einer Behinderung eine Chance auf eine berufliche Zukunft zu geben – und es lohnt sich: Auszubildende mit einer Behinderung sind motiviert und leistungsbereit, da sie dankbar für diese Chance sind, und entwickeln sich nicht selten zu loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Noch dazu profitiert Ihr Unternehmen von Zuschüssen und weiteren Vorteilen.

Klar, einen Rollstuhlfahrer als Dachdecker auszubilden, das geht natürlich nicht. Aber in fast jedem Büroberuf, aber auch im Einzelhandel und vielen anderen Bereichen, ist der Rollstuhl kein wirkliches Hindernis. Dabei muss es nicht immer der Rollstuhl sein – auch wenn dieser oft als Synonym für behinderte Menschen gesehen wird. Die Varianten der Beeinträchtigungen sind sehr vielfältig.

Überblick: Was Sie als Ausbilderin bzw. Ausbilder beachten müssen und welche Vorteile Sie ausschöpfen können

  • Leistungsfähigkeit nicht unterschätzen. Menschen – auch mit schweren Behinderungen – leisten oft ganz erstaunliches, sind besonders motiviert und engagiert. Viele verfügen über besondere Stärken: So können sich Blinde oder Gehörlose zum Beispiel sehr gut konzentrieren – oftmals sogar besser als gesunde Arbeitnehmer. Die meisten Beeinträchtigungen können durch entsprechende Maßnahmen oder durch technische Unterstützung ausgeglichen werden. Bei geeigneter Unterstützung agieren die Behinderten mit ihren nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe.
  • Beratungsangebote nutzen. Sie sind unsicher? Die Hemmschwelle ist noch zu groß? Dann können Sie das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter nutzen. Lassen Sie sich individuell für Ihre Branche beraten, welche Behinderungen ausgeglichen werden können, und mit welchen Mitteln. Schauen Sie sich Beispiele in anderen Unternehmen an – viele haben gute Erfahrungen mit der gezielten Einstellung von Behinderten gemacht.
  • Es muss nicht sofort ein Ausbildungsvertrag sein: Mit einer vorgelagerten Einstiegsqualifizierung geben Sie benachteiligten Auszubildenden die Chance, von sich zu überzeugen. Schnell werden alle Beteiligten merken, dass Menschen mit Behinderung ein großes Fachkräftepotential mitbringen und nur darauf warten, sich zu beweisen. Ob der angestrebte Beruf auch mit Handicap ausgeübt werden kann und um letzte Zweifel auszuräumen, ist die Berufsvorbereitung im Betrieb nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Bewerberinnen und Bewerber ideal geeignet.
  • Alternativen kennen: Nicht mit jeder Art von Behinderung können Jugendliche eine Ausbildung absolvieren. Weitere Möglichkeiten, wie Sie junge Menschen trotzdem beschäftigen können, sind beispielweise eine Fachpraktikerausbildung, bei der die Inhalte angepasst werden, oder eine Qualifizierung zu bestimmten Tätigkeiten.
  • Von Vorteilen profitieren: Mit der Einstellung Behinderter schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe. Sie erhalten eine qualifizierte Fachkraft, können ggf. die Ausgleichszahlungen für nicht besetzte Behindertenarbeitsplätze (siehe Kasten) verringern und tun noch ein gutes Werk.
  • Arbeitgebermarke stärken: Ganz nebenbei ist die soziale Verantwortung auch gut fürs Image. Gehen Sie mit der Ausbildung behinderter junger Menschen offensiv um. Das Ansehen Ihres Unternehmens wird dadurch gestärkt - in der Öffentlichkeit, bei Kunden und bei Mitarbeitern. Auch regionale Medien berichten gern über solche Erfolgsgeschichten.

Hintergrundinfo: Die Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen müssen 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten (bzw. den schwerbehinderten Menschen gleichgestellten) Beschäftigten besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine jährliche Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen. Diese Mittel werden ausschließlich für die Unterstützung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet – fließen also an die Unternehmen zurück.

Die Ausgleichsabgabe muss bis zum 31.03. eines Jahres für das Vorjahr entrichtet werden. Sie beträgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

  • 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
  • 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent und
  • 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von unter 2 Prozent.

Für kleine Betriebe mit bis zu 60 Arbeitsplätzen gibt es Sonderregelungen.

Vergibt ein Unternehmen Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Recruiting-Tipps: Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gewinnen 

Haben Sie sich dazu entschieden, Jugendlichen mit Handicap die Chance auf eine Ausbildung zu geben, gibt es beim Recruiting einige Punkte zu beachten:

  • Damit sich die Zielgruppe angesprochen fühlt, sollten Stellenanzeigen einen Hinweis enthalten, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung (ausdrücklich) erwünscht sind.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, die Stellen in Jobportalen speziell für Arbeitnehmer mit Behinderung auszuschreiben.
  • Vorträge auf Schulveranstaltungen (auch als Webinar), Teilnahme an regionalen Berufsbildungsmessen oder die Einladung zu Betriebsbesichtigungen sind gute Gelegenheiten, junge Menschen aus der näheren Umgebung anzusprechen und in Kontakt mit der Zielgruppe zu kommen.
  • Auch die Agentur für Arbeit kann Bewerberinnen und Bewerber vermitteln.

Hilfen für die Ausbildung von Menschen mit körperlicher Behinderung

Es gibt viele verschiedene Arten von Behinderungen, die alle eine unterschiedliche Förderung und individuelle Maßnahmen benötigen. Hier die wichtigsten im Überblick:

Förderung

Die Einstellung behinderter Auszubildende kann mit vielfältigen Maßnahmen und Zuschüssen gefördert werden. Wenn das erste Mal ein Mensch mit Behinderung eingestellt wird und die Räumlichkeiten dementsprechend umgebaut werden müssen, gibt es ebenfalls Unterstützung. Wie hoch diese ausfällt, wird im Einzelfall entschieden. Teilweise werden sogar die gesamten Umbaukosten übernommen.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Förderungen für Auszubildende mit Handicap. So werden in der Regel 60 Prozent der Ausbildungsvergütung (teilweise sogar bis zu 100 Prozent) von der Agentur für Arbeit übernommen. Auch für Prüfungsgebühren oder andere Kosten bekommen Ausbildungsbetriebe Zuschüsse von der Agentur für Arbeit.

>> mehr über die Fördermittel erfahren 

Assistierte Ausbildung

Bilden Sie einen gehandicapten Jugendlichen aus, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem externen Bildungsträger an. Bei der sog. Assistierten Ausbildung (AsA) erhalten Sie während der gesamten Ausbildung Hilfe, zum Beispiel in den Bereichen Verwaltung, Organisation oder Durchführung der Ausbildung. Ihre Auszubildenden werden fachlich sowie pädagogisch betreut. Die Zeit, die diese Betreuung in Anspruch nimmt, ist ganz individuell - je nachdem, wie viel Unterstützung die bzw. der einzelne Auszubildende benötigt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

>> mehr über die  Assistierte Ausbildung erfahren 

Prüfungserleichterungen

Für behinderte Prüflinge ist gesetzlich ein sog. Nachteilsausgleich vorgesehen. Dieser kann – je nach zuständiger Kammer und Art und Umfang der Einschränkungen bei Ihrem Auszubildenden – unterschiedlich sein. Welche Nachteilsausgleiche im Einzelfall erforderlich und sinnvoll sind, wird im Gespräch mit der zuständigen Kammer geklärt.

>> mehr über den Nachteilsausgleich bei Prüfungen erfahren 

Verlängerung der Ausbildung

Benötigen Auszubildende aufgrund ihrer Einschränkung mehr Zeit für die Ausbildung, so kann die Ausbildungszeit verlängert werden. Ein entsprechender Antrag kann von den Auszubildenden bei der zuständigen HWK bzw. IHK  gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Kammer nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und ggf. der Berufsschule.

>> mehr zur Verlängerung der Ausbildung erfahren

Anlaufstellen und Adressen

Integrationsämter

Aufgabe der Integrationsämter ist es, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern. Dazu bedienen sie sich insbesondere der Integrationsfachdienste und arbeiten eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Das zuständige Integrationsamt finden Sie unter https://www.bih.de/integrationsaemter/

Integrationsfachdienst

Aufgabe der Integrationsfachdienste ist zunächst, die betroffenen behinderten Menschen generell zu beraten und zu unterstützen. Für Arbeitgeber bieten die Dienste Information und Hilfestellung bei den unterschiedlichsten Problemsituationen, die in Bezug auf die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auftreten können. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Aufgaben:

  • die Fähigkeiten der schwerbehinderten Menschen zu bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten;
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher, zu begleiten;
  • die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeits- oder Ausbildungsplätze vorzubereiten;
  • die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz - soweit erforderlich - begleitend zu betreuen;
  • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

Weitere Stellen

Informationen zur Einstellung und Beschäftigung behinderter Auszubildender erhalten Sie außerdem


Eine Kurzform des Artikels lesen Sie auch hier: https://www.lr-online.de/ratgeber/beruf-bildung/ausbildung-junge-menschen-mit-behinderung-einstellen-34245728.html


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