Vergütung
Mit Beginn der Ausbildung erhält Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird! Nach der Ausbildung bekommt Ihr Kind ein attraktives Gehalt, das mit einer Fortbildung noch weiter aufgestockt werden kann.
Übernahme in den Ausbildungsbetrieb oder Wechsel zu einem anderen Unternehmen – mit dem Abschluss einer dualen Ausbildung sind die Weichen für die weitere berufliche Zukunft gestellt.
Die Ausbildung Ihres Kindes endet mit der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung. Im Anschluss ergeben sich für Ihr Kind zwei Möglichkeiten:
Eine gesetzliche Grundlage gibt es für die Übernahme der Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb nicht! Die Unternehmen entscheiden bedarfsabhängig, ob und wie viele Auszubildende nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung übernommen werden! Doch die gute Nachricht ist: 74 % der Azubis erhalten nach der Ausbildung einen Arbeitsvertrag, der entweder befristet oder unbefristet ist.
Die Vereinbarung über eine Weiterbeschäftigung kann erst 6 Monate vor dem Ende der Ausbildung zwischen Ihrem Kind und dem Ausbildungsbetrieb erfolgen. Wird davor bereits eine Zusage getroffen, ist diese nicht gültig (s. §12 BBiG). Die Übernahmeerklärung sollte stets schriftlich erfolgen, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. In manchen Fällen findet das Gespräch zwischen Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter und dem Ausbilder nicht statt, wie es nach der Ausbildung weitergehen soll. Arbeitet Ihr Kind nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung im Betrieb weiter, gilt laut § 24 Berufsbildungsgesetz: „Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.“ Ihr Kind erhält somit automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ihr Kind kann seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nun weiter vertiefen und Berufserfahrungen als Fachkraft sammeln. Für den Ausbildungsbetrieb hat die Übernahme nach der Ausbildung den Vorteil, dass die Einarbeitungszeit wegfällt und der Einstieg schneller von statten geht.
Sollte Ihr Kind während der Ausbildung Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sein, unterliegt es laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einem besonderen Schutz von betriebsverfassungsrechtlichen Organen. Deshalb sind Betriebe nach § 78 BetrVG dazu verpflichtet, Mitglieder der JAV nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zu übernehmen.
Besteht in dem Unternehmen ein Tarifvertrag, können zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften verbindliche Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden gelten. Ihr Kind sollte sich in diesem Fall an einen Ansprechpartner der Gewerkschaft oder an den Betriebsrat wenden und sich die nötigen Informationen vor Ausbildungsende einholen.
Während der betrieblichen Ausbildung bekommt Ihr Kind durch die Kombination von Theorie und Praxis alle nötigen Ausbildungsinhalte vermittelt, die für die Vorbereitung für den Übergang von der Ausbildung in den Beruf nötig sind. Sollte sich Ihr Kind nach der Ausbildung dazu entscheiden, den Arbeitgeber zu wechseln, kann es bereits mit praktischen Kenntnissen punkten. Die Mitarbeit an möglichen Azubiprojekten oder die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben als Auszubildender können im Lebenslauf vermerkt werden und erhöhen die Chance auf einen Arbeitsplatz in einem neuen Unternehmen. Zudem sind allgemeine betriebliche Abläufe bereits bekannt, sodass auch die Einarbeitungszeit beim neuen Unternehmen möglicherweise kürzer angesetzt werden kann.
Mit Beginn der Ausbildung erhält Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird! Nach der Ausbildung bekommt Ihr Kind ein attraktives Gehalt, das mit einer Fortbildung noch weiter aufgestockt werden kann.
Neben der Ausbildungsvergütung bieten viele Unternehmen ihren Auszubildenden Zusatzleistungen an! Verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Benefits und die Vorteile für Ihr Kind.
Informieren Sie sich über weitere Argumente, die für eine Ausbildung sprechen.