Ins Ausland gehen während der Ausbildung

Die wohl wichtigsten Anreize für einen Auslandsaufenthalt in der Ausbildung sind das Erwerben internationaler beruflicher Kompetenzen, das Kennenlernen der Menschen und Kultur des Landes sowie die Erweiterung deiner Sprachkenntnisse. Aber nicht nur das, auch deine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt wird durch einen Aufenthalt im Ausland gesteigert. Wir stellen dir vor, wie du dich am besten vorbereitest, welche Voraussetzungen du erfüllen solltest und die wichtigsten Fakten zum Auslandspraktikum.

Für wen ist ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung geeignet?

Eines der bekanntesten Förderprogramme ist das EU-Programm Erasmus+, die für die folgenden Personengruppen einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ermöglichen:

  • Auszubildene
  • Berufsschüler
  • Berufsfachschüler
  • Personen, die sich nach der Ausbildung beispielsweise zum Meister oder Techniker weiterbilden
  • Absolventen von Aus- und Weiterbildungen bis 12 Monate nach dem Abschluss
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn die Zeit der Berufsvorbereitung auf die anschließende Ausbildung angerechnet werden kann

Insbesondere für Azubis wird empfohlen, das geplante Praktikum im Ausland erst nach der Zwischenprüfung zu absolvieren. Erworbene Erfahrungen und Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr kannst du anschließend in deinem Gastbetrieb anwenden und dein Know-how erweitern. Zudem kannst du die Arbeitsabläufe zwischen deinem Ausbildungsbetrieb und dem Unternehmen im Ausland besser miteinander vergleichen und für dich eine persönliche Bilanz ziehen.

Die Voraussetzungen für ein Auslandspraktikum hängen nicht von deinen Schulnoten oder Fremdsprachenkenntnissen ab. Für genauere Informationen wende dich an deine zuständige Kammer, Schule oder an deinen Betrieb, die dir die Kriterien für eine Ausbildung im Ausland genauer erläutern können.

Ein weiterer Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist das Alter der Teilnehmer. Zwar gibt es keine generelle Altersbeschränkung, doch manche Anbieter, wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Berufsschule ermöglichen erst Jugendlichen mit einem Mindestalter von 18 Jahren das Angebot wahrzunehmen.

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Welche Vorteile ergeben sich durch einen Auslandsaufenthalt?

Nach der Schule erstmal ins Ausland - diesen Wunsch äußern viele Jugendliche. Klingt schön, doch nur wenige setzen ihre Gedanken in die Tat um. Du bist bereits einen Schritt weiter als deine Bekannten, indem du dich mit dem Thema "Auslandsaufenthalt" auseinandersetzt und dir Informationen einholst. Bereits bei der Vorbereitung, Planung und Realisierung deines Auslandspraktikums stellst du dein Organisationstalent, Selbstständigkeit und strukturiertes Arbeiten unter Beweis. Doch das ist noch längst nicht alles, denn du:

  • baust und erweiterst deine beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse aus
  • lernst neue Arbeitsabläufe und Techniken kennen
  • bekommst Einblicke in fremde Kulturen
  • knüpfst neue Kontakte mit anderen Azubis, Kollegen und Kolleginnen
  • förderst deine Sprachkenntnisse
  • erweiterst deinen persönlichen Horizont
  • weist einen Pluspunkt in deinem Lebenslauf auf, der dich von Mitbewerbern abgrenzt
Komplette Ausbildung im Ausland

Wusstest du, dass du deine Ausbildung auch komplett im Ausland machen kannst? Wir zeigen dir, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und stellen dir das Ausbildungssystem in unseren Nachbarländern vor.

Ist der Auslandsaufenthalt gesetzlich geregelt?

Seit 2005 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte für Auszubildende im Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 2 Abs. 3 fest verankert. Das Gesetz besagt, dass "Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn dies dem Ausbildungsziel dient". Der Begriff "Teile" meint in diesem Zusammenhang, dass die Gesamtdauer deines Praktikums ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten darf. Wenn du zum Beispiel eine dreijährige Ausbildung absolvierst, unabhängig von einer etwaigen Verkürzung, darf dein Aufenthalt im Ausland max. 9 Monate betragen. Ein weiterer Aspekt ist das Ausbildungsziel. Der ausgewählte ausländische Betrieb muss gewährleisten, dass du während des Praktikums die passenden Ausbildungsinhalte vermittelt bekommst.

Hintergrundinformation: Das duale Ausbildungssystem, wie du es kennst, herrscht nur im deutschsprachigen Raum. Daher ist auch die maximale Aufenthaltsdauer klar geregelt, um mögliche Probleme bei der Anerkennung deiner Ausbildung zu vermeiden. Selbst in Europa unterscheiden sich die Ausbildungsinhalte, Stundenpläne für die Berufsschule und die Prüfungsordnungen für die Ausbildungsberufe. Daher raten viele Institutionen und Organisationen jungen Menschen davon ab, die komplette Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

Mit welchen Kosten müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer rechnen?

Das Thema Auslandsaufenthalt während der Ausbildung ist immer mit Kosten verbunden, die sich je nach Form, Ziel und Dauer stark unterscheiden. Als angehender Azubi kannst du entscheiden, ob du deine Ausbildung im Ausland in mehreren Abschnitten oder in einem Block absolvierst. Beachte nur, wie oben bereits erwähnt, dass die Dauer max. ein Viertel deiner Ausbildungszeit betragen darf. Um einen ersten Überblick über die anstehenden Kosten zu erhalten, haben wir dir diese zusammengefasst:

  • Reisekosten (Ausflüge, Transfer usw.)
  • Aufenthaltskosten pro Tag
  • Organisationskosten (für deine Schule, IHK, HWK oder deinen Betrieb)
  • evtl. ein Sprachkurs
  • evtl. Sonderkosten (Visum)
  • Flug
  • Auslandsversicherung
  • Lebensunterhaltskosten

Pauschal kann man nicht sagen, wie hoch die Kosten sein werden. Diese sind auch insbesondere von deinem Zielland abhängig, wenn du deine duale Ausbildung zum Beispiel in Europa, in Amerika oder in Übersee absolvierst. Doch lass dich von den Kosten nicht entmutigen, deinen Auslandsaufenthalt in die Tat umzusetzen. Es besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten, wie zum Beispiel

Ist eine zusätzliche Versicherung nötig?

Da dein Ausbildungsverhältnis in Deutschland weiter fortbesteht, unterstehst du grundsätzlich auch weiterhin dem deutschen Steuerrecht und der deutschen Sozialversicherung. Damit du hinsichtlich Kranken-, Pflege- sowie Unfallversicherung und anderer Sozialleistungen voll abgesichert bist, solltest du auf Nummer sicher gehen und im Vorfeld mit deiner Krankenversicherung sprechen.

In Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz zu arbeiten, ist in der Regel unproblematisch. Für andere Länder benötigst du ggf. eine Zusatzversicherung.

Wie finde ich ein Auslandspraktikum?

Auf dem Portal MeinAuslandspraktikum.de findest du alle Informationen rund um Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung. Der Stipendienfinder bündelt alle Förderprogramme, die ein Auslandspraktikum während oder nach der Ausbildung finanziell unterstützen. Auch die beiden großen Förderprogramme Erasmus+ und AusbildungWeltweit werden auf der Seite ausführlich vorgestellt. Zudem kannst du dir Erfahrungsberichte von Azubis, die im Ausland waren, anschauen. Solltest du noch offene Fragen haben, kannst du dich telefonisch oder per Mail beraten lassen.

Auch dein eigener Ausbildungsbetrieb ist eine gute Anlaufstelle. Startest du deine Ausbildung in einem großen Konzern oder in einem mittleren Unternehmen, kann sich deine Ausbilderin bzw. dein Ausbilder mit den anderen Niederlassungen im Ausland in Verbindung setzen und für dich einen Praktikumsplatz organisieren. Aber auch kleine Betriebe bieten dir Möglichkeiten an, Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. Zulieferer oder Kunden, die ihre Standorte außerhalb von Deutschland haben, kannst du für ein Auslandspraktikum ins Auge fassen.

Weitere Informationen und Listen mit ausländischen Unternehmen bieten viele Auslandshandelskammern (AHK) und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) an.

Welche vertraglichen Regelungen sind erforderlich?

Das Auslandspraktikum zählt als "Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte" und muss als solche auch in deinem Ausbildungsvertrag aufgeführt werden - entweder bereits bei Unterzeichnung oder später als Nachtrag. Die entsprechenden Unterlagen müssen anschließend an die IHK oder HWK weitergeleitet werden. Die konkreten Inhalte des Lernaufenthaltes sollte dein Ausbildungsbetrieb oder dein Ausbilder zusätzlich in einem Europass dokumentieren. In diesem werden deine gewonnenen Erfahrungen und Qualifikationen festgehalten und können in übersichtlicher und verständlicher Form dargestellt werden. Solltest du dich also dazu entscheiden, nach deiner Ausbildung eine Arbeit in Europa anzutreten, kannst du den Europass für deine Bewerbung verwenden.

Während des Auslandsaufenthaltes besteht dein Ausbildungsverhältnis weiter fort, mit allen Rechten und Pflichten für Auszubildende, die dazu gehören: Während des Praktikums musst du also weiterhin dein Berichtsheft führen und dein Ausbildungsbetrieb muss dir weiterhin deine Ausbildungsvergütungen zahlen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Evtl. kann aber eine Vereinbarung getroffen werden, in der sich dein Gastunternehmen im Ausland dazu bereit erklärt, einen Teil der Ausbildungsvergütungen zu übernehmen.

Welche Regelungen ergeben sich für die Berufsschule?

Die duale Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb und an einer Berufsschule. Die praktischen Inhalte werden dir als Azubi während der Zeit im Ausland auch weiterhin vermittelt, doch der theoretische Teil deiner Ausbildung kann in vielen Fällen nicht gewährleistet werden. Somit besteht keine Pflicht für dich, in einem anderen Land eine Schule oder eine vergleichbare Berufsschule zu besuchen. Doch vergiss nicht, dass du den versäumten Stoff nachholen musst. Allerdings kannst du deine Lehrer oder Mitschüler bitten, dir wöchentlich per Mail die Lernmaterialien zu senden. Dann fällt der Wiedereinstieg nach dem Praktikum nicht so schwer.

Des Weiteren musst du dich für dein Auslandspraktikum während der Ausbildung von der Schule freistellen lassen. Stelle hierzu einen schriftlichen Antrag und lass ihn dir am besten auch vom Sekretariat bestätigen. So bist du auf der sicheren Seite und kannst mit ruhigem Gewissen ins Ausland verreisen.

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