1.    Daumen drücken für das Nachrückverfahren

Manchmal kommt es vor, dass Studienplätze trotz hoher Zahl an Bewerbungen dennoch unbesetzt bleiben. Die Gründe hierfür sind divers, unter anderem gehören dazu:

  • Ausbildung
  • Brückenjahre
  • Mehrfachbewerbungen
  • Studienabbruch

Die Hochschule versucht in der Regel, die dadurch entstandenen freien Plätze nachzubesetzen. Für Nachrücker gibt es sogar meist mehrere Runden, an denen sie automatisch teilnehmen. Auf deinem Ablehnungsbescheid sollten die Auswahlgrenze und deine Position im Ranking notiert sein. Bist du in der Rangliste nahe an der Grenze, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass du nachrücken kannst. Dennoch gibt es Fristen zu berücksichtigen, weshalb ein Gespräch mit der Studienberatung stets sinnvoll ist, um mögliche Ungewissheiten zu klären.

2.    Einen anderen Studiengang oder -ort probieren

Sollte der Studienplatz einen Numerus clausus (NC) aufweisen, finden sich vielleicht ähnliche Studiengänge ohne solche Zulassungsbeschränkungen. Alternativ gibt es auch Module, die sich für mehrere Studiengänge anrechnen lassen. Möchtest du Wirtschaftswissenschaften studieren, hast jedoch eine Absage erhalten, könntest du dich stattdessen für BWL oder VWL einschreiben. Manche Prüfungsleistungen lassen sich für beide Studiengänge anrechnen. So kannst du dich zum nächsten Semester nochmal für den angestrebten Studiengang bewerben und bei einer Annahme die erlangten Credits übernehmen.

Bietet deine Wunsch-Uni nichts dergleichen an, liegt die Lösung eventuell beim Wechsel an eine andere Universität oder Fachhochschule. Das Angebot an Fächern unterscheidet sich teils stark zwischen verschiedenen Hochschulen. Bei der Wahl eines neuen Studienortes sollte dein Blick nicht starr auf die großen Namen oder bekannte Städte fallen. Selbst wenn es nicht Berlin, München oder Köln ist, bieten viele Hochschulen gleichwertige Bildungsmöglichkeiten. Zudem ist es leichter, einen Studienplatz in einer der nicht so stark bekannten Städte zu erhalten, da die Konkurrenz dort niedriger ist.

3.    Ausbildung oder duales Studium als Alternative

Eine große Zahl an Abiturienten hat das Bild im Kopf, dass nach der Schule nur eine universitäre Laufbahn die logische Folge sein kann. Dabei vergessen sie meist die Möglichkeiten einer Ausbildung oder eines dualen Studiums. Diese bieten ihre eigenen Vorteile und ebnen den Weg für eine Karriere in einer Fach- oder Führungslaufbahn. Bei einer so breiten Auswahl an möglichen Jobs solltest du dir genügend Zeit für die Berufswahl nehmen. Für eine Ausbildung solltest du dich jedoch geraume Zeit im Voraus bewerben; in Großunternehmen startet die Bewerbungsphase häufig eineinhalb bis ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Schreibst du eine Bewerbung, kannst du hinzufügen, dass du bei Bedarf bereits jetzt zur Verfügung stehst. Mit etwas Glück kannst du deine Ausbildung dann auch früher beginnen, wenn etwa andere Azubis ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst antreten. Hierbei besonders interessant: Wer nach Abschluss der Ausbildung eine Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt anstrebt und erfolgreich beendet, erreicht nach dem deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Bachelor-Niveau. Dieser Abschluss ermöglicht sogar die Zulassung für ein Master-Studium.

4.    Die Wartezeit sinnvoll gestalten

In manchen Fällen ist der Studiengang jedoch der einzige Weg zur gewünschten Zukunftsplanung. Möchtest du dich in einem oder zwei Semestern noch einmal für ihn bewerben, solltest du dir Gedanken darüber machen, wie du den Zeitraum bis dahin sinnvoll verbringst, denn neben der Note im Abitur ist ein entscheidender Faktor bei der Studienplatz-Vergabe die Wartezeit. Dazu zählen beispielsweise:

  • Ausbildung
  • Freiwilligendienst wie FSJ oder FÖJ
  • freiwilliger Wehrdienst
  • Praktikum
  • Jobben
  • Auslandsaufenthalt, z. B. Sprachreise, Au-Pair, Work'n'Travel

Die Tätigkeit muss dabei nicht zwingend eine Verbindung zu deinem späteren Studiengang haben. In jedem Fall fördert die Arbeit deine menschliche Interaktion und prägt deine Persönlichkeit.

5.    Studienplatzklage in Betracht ziehen

Möchtest du den Studienplatz an der gewünschten Uni nicht aufgeben, willst aber nicht so lange warten, stellt die Studienplatzklage eine weitere Option dar. Du kannst einen Anwalt mit langjähriger Erfahrung in Angelegenheiten der Studienplatzvergabe einschalten. Dieser setzt sich dafür ein, dass du die gewünschte Laufbahn trotzdem beschreiten kannst. Besonders wenn die Hochschule dich trotz geeigneter Fähigkeiten und Noten ablehnt, ist die Chance auf einen rechtlichen Sieg hoch.

Bist du dir bereits vor der Rückmeldung durch die Uni recht sicher, dass du letztlich nur auf eine Absage wartest, kannst du bereits hier einen Anwalt hinzuziehen. Dieser beantragt dann eine außerkapazitäre Zulassung für dich und reicht direkt entsprechende Anträge beim Verwaltungsgericht ein. In beiden Fällen ist eine vorige Beratung mit dem zuständigen Spezialisten stets sinnvoll, um die Chancen realistisch abzuwägen. Informiere dich im Vorfeld, ob für das Erstgespräch beim Anwalt eine Beratungsgebühr anfällt. Bei manchen Anwälten ist das erste Gespräch kostenfrei und unverbindlich. Wenn du dich dann entscheidest, den Weg der Studienplatzklage zu gehen, kommen folgende Kosten auf dich zu: Anwaltskosten, Gerichtskosten, ggf. Kosten eines Verwaltungsverfahrens.

Weiterhin am Ball bleiben

Selbst nach einer Absage bleiben also noch viele Möglichkeiten, um den weiteren Lebenslauf nach deinen Wünschen zu gestalten. Dabei hilft es, offen für neue Erfahrungen zu bleiben und aus der eigenen Komfortzone austreten zu können. Das Studium in einer neuen Stadt, eine Ausbildung oder vielleicht ein FSJ im Ausland bringen viele neue Erfahrungen. Diese prägen dich nicht nur als Menschen, sondern sind zudem überzeugende Elemente in deinem Lebenslauf. Ein gerader Weg verspricht nicht immer den meisten Erfolg und wer mit Rückschlägen umgehen kann, zeigt zusätzlich persönliche Charakterstärke.

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