Zusätzliche Leistungen des Ausbildungsbetriebes

Neben deiner Ausbildungsvergütung während deiner Ausbildungszeit können Ausbildungsbetriebe zusätzliche Leistungen an dich auszahlen. Zu den zusätzlichen Leistungen zählen zum Beispiel das Weihnachts- und Urlaubsgeld als auch die vermögenswirksamen Leistungen. In den weiteren Abschnitten erklären wir dir die weiteren Zahlungen, die jedoch nicht gesetzlich geregelt sind.

Weihnachtsgeld in der Ausbildung

Das Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt, das dir von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt wird. Da diese zusätzlichen Leistungen nicht gesetzlich geregelt sind, kann dein Ausbildungsbetrieb frei entscheiden, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt oder ob es überhaupt ausgezahlt wird.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist auch von weiteren Faktoren wie zum Beispiel der Branche, deines Ausbildungsbetriebes, der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit und der betrieblichen Gepflogenheiten abhängig.

Des Weiteren kann das Weihnachtsgeld auf folgenden Ansprüchen beruhen:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • wiederholte freiwillige Leistung des Arbeitgebers (betriebliche Übung), außer er behält sich bei der Auszahlung die Freiwilligkeit und Widerruflichkeit ausdrücklich vor
  • gesetzliche Regelung (für Beamte)

Da du als Auszubildender erst eine niedrige Ausbildungsvergütung bekommst, dient es dir als zusätzlicher Bonus. Das Geld sollte ursprünglich zum Kauf von Weihnachtsgeschenken dienen. Allerdings steht es dir natürlich frei zur Verfügung und du kannst selbst bestimmen, wofür du es ausgibst. Meistens wird das Weihnachtsgeld im November von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt.

Urlaubsgeld in der Ausbildung

Wie beim Weihnachtsgeld, gibt es auch bei dem Urlaubsgeld keine gesetzliche Regelung. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung, die du von deinem Ausbildungsbetrieb erhältst. Meistens erhältst du es entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt unabhängig vom Urlaub oder zusammen mit dem Urlaubsentgelt ausgezahlt.

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Branche, deines Ausbildungsunternehmens und der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit.

Des Weiteren kann das Weihnachtsgeld auf folgenden Ansprüchen beruhen:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag

Das Urlaubsgeld dient dazu, dass du deinen Urlaub bezahlen kannst und dir während deiner Urlaubstage auch was Nettes gönnen kannst. Für dich als Auszubildender ist es manchmal nicht ganz leicht, mit der Ausbildungsvergütung auch noch weitere Aktivitäten, wie den Urlaub, bezahlen zu können.

Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung

Was viele Azubis nicht wissen, dass viele Arbeitgeber sowohl ihren Fachkräften als auch ihren Auszubildenden Vermögenswirksame Leistungen auszahlen. Dies solltest du unbedingt für deine Altersvorsorge nutzen und frühzeitig mit dem Sparen anfangen. Als erstes solltest du dich bei deinem Ausbildungsbetrieb erkundigen, ob dir während deiner Ausbildung und danach vermögenswirksame Leistungen laut dem Arbeits- oder Tarifvertrag zustehen. Als nächstes solltest du dir überlegen, wofür du als Azubi die vermögenswirksamen Leistungen verwenden möchtest. Hier siehst du eine mögliche Auswahl an Anlagen:

  • Tilgung einer Baufinanzierung
  • Bausparvertrag
  • Aktienfondssparplan
  • Banksparplan

Der Höchstbeitrag, den du von dem Ausbildungsbetrieb erhalten kannst, beträgt 40 Euro im Monat. Meistens ist die Höhe jedoch bereits in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen, die du als Auszubildender abschließt. Bei bestimmten Anlagen erhältst du nämlich zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bzw. eine Wohnungsbauprämie.

Falls du meinst, die max. vermögenswirksame Leistung in Höhe von 40 Euro reichen dir nicht, kannst du auch aus eigener Tasche eine Aufstockung erheben.

Der angesparte Betrag wird dir meist erst nach sieben Jahren ausgezahlt. Auch die staatlichen Prämien erhältst du erst am Ende der Laufzeit. Nach der Auszahlung kannst du das Geld für deine privaten Zwecke verwenden oder auch in deine Altersvorsorge investieren.

Keine Rechtsberatung / Keine Gewähr für juristische Inhalte

Vielen Dank, dass du unser Ausbildungsportal besuchst! Wir freuen uns, dass du hier bist! All unsere Inhalte werden von unserer Online-Redaktion sorgfältig zusammengestellt, um dich auf deinem Weg in den Beruf bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen. Klar, dass auf diesem Weg manchmal auch rechtliche Fragen auftreten. Daher möchten wir dich darauf hinweisen, dass die Inhalte auf unserer Website keine Rechtsberatung, sondern ein reines Informationsangebot darstellen. Das heißt: Unsere Inhalte geben dir einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte vor, während und nach der Ausbildung, sind jedoch kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.

Folgendes könnte dich auch interessieren


Lehrlingsprämie 300 Mal ausbezahlt
Lehrlingsprämie 300 Mal ausbezahlt

Pressemitteilung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol vom 08.05.2023. Südtirols Lehrbetriebe der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Tourismus und Landwirtschaft können seit August vergangenen Jahres beim Land Südtirol um eine Prämie von 2.000 Euro für jeden ihrer Lehrlinge ansuchen, der eine Ausbildung bis zur Lehrabschlussprüfung durchlaufen hat. Anfang August 2022 hatte die Landesregierung die Richtlinien für die Vergabe der Lehrlingsprämie genehmigt und damit die Voraussetzungen für diese neue Maßnahme der Wirtschaftsförderung geschaffen.

Sommerpraktika 2022: Neuer Rekord bei Stellen und Betrieben
Sommerpraktika 2022: Neuer Rekord bei Stellen und Betrieben

Pressemitteilung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol vom 11.04.2023. Die Zahl der Praktikumsstellen und der Praktikumsbetriebe hat im Sommer 2022 einen Rekord erreicht. Wie bewerten die Praktikantinnen und Praktikanten ihre Erfahrungen? Wie steht es um die Qualität der Praktika? Darüber gibt die neunte Befragung des Arbeitsmarktservice Aufschluss, an der sich rund 2.900 der rund 6.900 Sommerpraktikantinnen und -praktikanten des Jahres 2022 beteiligt haben und der die beiden jüngsten Ausgaben des Informationsblattes der Arbeitsmarktbeobachtung "Arbeitsmarkt News" gewidmet sind.

Sommerpraktikum beim Land: Bewerbungsfrist endet am 31. Jänner
Sommerpraktikum beim Land: Bewerbungsfrist endet am 31. Jänner

Pressemitteilung der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol vom 04.01.2023. Noch bis zum 31. Jänner können sich Oberschüler und Oberschülerinnen, Studierende, Jungakademikerinnen und Jungakademiker um ein Sommerpraktikum in der Landesverwaltung bewerben. Die Praktika dauern bis zu drei Monate und bringen den Arbeitsalltag der Landesverwaltung näher. 200 junge Menschen werden angenommen.

Chatte mit uns

Du benötigst Hilfe? Registriere dich im Servicebereich oder melde dich an und chatte mit unseren Experten!

Jetzt registrieren